Kommentar – Samenspenderegister
Zu kurz gesprungen
Wieder kann Hermann Gröhe einen Haken machen. Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Samenspenderregisters hat er erneut ein Vorhaben im Koalitionsvertrag abgearbeitet.
Union und SPD sind eine ohne Zweifel wichtige Einzelfrage angegangen– wie Betroffene künftig ihr Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung geltend machen können. Das große Ganze haben sie erst gar nicht in den Blick genommen.
Denn mit der modernen Reproduktionsmedizin fallen immer häufiger die biologische und die soziale Elternschaft auseinander. Und mit der Vielfalt familiärer Lebenswirklichkeit stellen sich auch viele Rechtsfragen neu. Doch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1991 spricht nur Verbote aus. Es verbietet Verfahren wie beispielsweise die Eizellspende, die in anderen europäischen Staaten erlaubt ist. Paare, die es sich finanziell leisten können, suchen daher Hilfe in ausländischen Reproduktionskliniken. Um die lebenspraktischen Fragen, die sich aus diesem Fortpflanzungstourismus ergeben – im Abstammungsrecht, bei der elterlichen Sorge oder der Unterhaltspflicht – dürfen sich dann die Gerichte kümmern. Gewiss ist ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein dickes Brett. Doch es sollte dringend auf der Agenda der nächsten Bundesregierung stehen.
Lesen Sie dazu auch: Samenspender: Register klärt Abstammung