Kein Anspruch auf Viagra per Kassenrezept
KARLSRUHE (dpa). Mit seinem Versuch, das Potenzmittel Viagra auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, ist ein Diabetiker beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde als unzulässig ab, weil seine Anwältin die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend begründet habe.
In dem gestern veröffentlichten Beschluss machte eine Kammer des Ersten Senats deutlich, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen auch nach wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden darf. "Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist", heißt es in dem Beschluss.
Beschluss des Bundesverfas- sungsgerichts, Az.: 1 BvR 1778/05