Analoga-Versorgung für Kinder sicher

BERLIN (HL). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die an Diabetes mellitus Typ 1 leiden, können weiter auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelt werden. Das hat das Bundesgesundheitsministerium dem Bundesausschuss bei der Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien zur Auflage gemacht.

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Im Februar hatte der Bundesausschuss beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch dann bezahlt werden dürfen, wenn im Vergleich zu Humaninsulin keine Mehrkosten entstehen (wir berichteten). Die Preisdifferenz zwischen Analoga und Humaninsulin führt dazu, dass die Tagestherapiekosten mit Analoga etwa 50 Cent höher liegen.

Umstellung auf Humaninsulin spart nur sehr wenig.

Die Richtlinie hat das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich genehmigt, für Kinder und Jugendliche aber eine Ausnahme verfügt. Es sei nicht absolut sicher, so das Ministerium, dass über Rabattverträge Mehrkosten der Analoga ausgeglichen werden. Dann käme es zum Verordnungsausschluss. Dieser Ausschluss sei aber für Versicherte unter 18 Jahren "unzumutbar".

Diabetes mellitus Typ 1 sei eine angeborene, nicht Lebensstil bedingte Erkrankung, bei der die Insulintherapie notwendig zum Überleben ist. Eine Umstellung der Insulintherapie fordere von Patienten eine "über das übliche Maß hinaus gehende Therapietreue, vor allem eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten". Eine entsprechende Eigenverantwortung für die Änderung der Ernährungsgewohnheiten könne von Minderjährigen jedoch nicht verlangt werden.

Außerdem rechtfertigten es die zu erwartenden geringen Einsparungen bei den Kassen nicht, Minderjährigen eine entsprechende Eigenverantwortung abzuverlangen. Dies sei "unzumutbar und unverhältnismäßig". Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft begrüßte die vom Bundesgesundheitsministerium angeordnete Richtlinienkorrektur.

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