Zwei Ärzte, eine Verordnung - so will es der Bundesausschuss

BERLIN (HL). Für die Arzneimitteltherapie bei Patienten mit pulmonaler arterieller Hypertonie müssen Ärzte künftig die Zustimmung eines zweiten Arztes einholen. Eine Verordnung im Konsens befreit den Therapeuten vom Regressrisiko.

Veröffentlicht:
Die Zweitmeinung eines Kollegen zur medikamentösen Therapie bei PAH ist künftig Pflicht.

Die Zweitmeinung eines Kollegen zur medikamentösen Therapie bei PAH ist künftig Pflicht.

© Foto: william CASEY www.fotolia.de

Diesen Beschluss hat gestern der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst. Er setzt damit nach langen, teils kontroversen Beratungen eine Regelung im Wettbewerbs-Stärkungsgesetz (Paragraf 73 d SGB V) um, mit der der Gesetzgeber eine Zweitmeinung bei der Verordnung spezieller mit Risiken behafteter Arzneimittel fordert.

Konkret geht es in dieser Indikation um die Wirkstoffe Bosentan, Iloprost zur Inhalation, Sildenafil und Sitaxentan. Die Jahresbehandlungskosten für diese Präparate liegen zwischen 11 000 und 110 000 Euro.

Betroffen von dieser Regelung sind nur etwa 3000 Patienten. Sichergestellt ist, dass eine im Krankenhaus begonnene Behandlung ambulant fortgesetzt werden kann. Die Zweitmeinung soll binnen fünf Tagen nach der Erstverordnung vorliegen müssen. Zweitmeinungsärzte müssen mindestens zehn Behandlungen in der Indikation im abgelaufenen Jahr gemacht haben. Bis zum Jahresende sollen die KVen qualifizierte Zweitmeinungsärzte benennen. Noch nicht geklärt ist deren Vergütung. Das jetzt beschlossene Zweitmeinungsverfahren soll in den kommenden zwei Jahren evaluiert werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zahlen von vfa und IGES

Krebsmedikamente bleiben innovativ – und teuer

Frühe Nutzenbewertung

G-BA: Geringer Zusatznutzen für Nivolumab bei Ösophaguskrebs

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?