Der Versandhandel mit Rx-Arznei bleibt statthaft

BERLIN (hom/HL). Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

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Die Länderkammer hatte sich in ihrer Plenarsitzung vergangenen Freitag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) zu befassen. Bei den Beratungen wurden entsprechende Änderungsanträge aber erst gar nicht zur Abstimmung angenommen. Mit seiner Entscheidung folgte das Plenum der Länderkammer nicht der Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Dieser hatte sich Medienberichten zufolge vor zwei Wochen für eine Beschränkung des Versandhandels auf so genannte OTC-Präparate ausgesprochen.

Damit liegt der Ball nun wieder im Feld des Bundestages. Dessen Gesundheitsausschuss wird sich voraussichtlich am 6. Mai erneut mit der AMG-Novelle beschäftigen. Zum 1. August soll das Gesetz in Kraft treten.

Der Hintergrund: Seit Jahren wird beobachtet, dass in Deutschland eine wachsende Zahl von Arzneimittelfälschungen in Verkehr gerät. Ein Einfallstor für solche Fälschungen aus russischen und asiatischen Arzneiküchen ist das Internet. Diesen Umstand haben die konservativen Apothekerverbände in eine Kampagne gegen den Versandhandel umgemünzt.

Um bestimmte Klientele zu befriedigen, haben manche Bundesländer, etwa Bayern, sich Apotheker-Forderungen zu eigen gemacht, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien gesetzlich zu verbieten. In der Sache selbst, so die Auffassung der Bundesregierung, ist das untauglich: Der nach deutschem und europäischen Recht legale Versandhandel ist ein sicherer Vertriebsweg.

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