Kassen und Apotheker streiten über Austausch
BONN (fst). Zwischen GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ist weiter strittig, wann eine Aut-idem-Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel erlaubt sein soll.
Am 29. Juli hätten sich beide Seiten nicht auf die gemeinsame Auslegung des Begriffs "gleicher Indikationsbereich" einigen können, teilt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mit. Der DAV hält einen Austausch nur dann für statthaft, wenn das abgegebene Arzneimittel für diejenigen Anwendungsgebiete des ausgetauschten Präparats zugelassen ist. Nach Ansicht der Kassen reicht es, wenn mindestens ein gemeinsames Anwendungsgebietvorliegt.