Lucentis®-Streit: IKK unterliegt vor Sozialgericht

HALLE (HL). Das Sozialgericht Halle hat die IKK gesund plus vorläufig verpflichtet, für eine an feuchter AMD leidende Patientin die vollen Kosten für Lucentis® und das Arzthonorar in Höhe von 200 Euro je Injektion zu übernehmen.

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Die IKK hatte der Patientin zuvor eine Behandlung an der Uniklinik Halle oder am Städtischen Klinikum Dessau angeboten. Mit diesen Institutionen hat die IKK Sonderverträge, bei denen ein Arzthonorar von 200 Euro je Injektion und - zur Kostenersparnis - die Auseinzelung von Lucentis® aus dem Originalgebinde auf mehrere Spritzen vereinbart ist. Die Kasse meinte, dass das Sachleistungsprinzip nach dem SGB V die Patientin verpflichte, eine dieser beiden Kliniken und nicht den seit langem behandelnden Augenarzt in Anspruch zu nehmen.

In beiden Punkten widersprach das Sozialgericht der Kasse: Solange für die intravitreale Injektion keine Ziffer im EBM vereinbart sei, bleibe keine andere Wahl als die Kostenerstattung; diesen Anspruch begrenzte das Gericht lediglich auf 200 Euro. Die Auseinzelung von Lucentis® wertete das Gericht als Off Label Use. Mehrfach habe das Paul-Ehrlich-Institut davor gewarnt.

Az.: S 25 KR 277/09 ER

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