Homöopathische Ärzte fordern mehr Mitspracherecht

Gleiches mit Gleichem heilen: Die Homöopathie ist in der Versorgung angekommen. Anerkannt ist sie aber noch nicht.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Die "sanfte" Medizin ist bei Patienten beliebt: Homöopathische Leistungen werden daher inzwischen von einigen Kassen erstattet © kpa

Die "sanfte" Medizin ist bei Patienten beliebt: Homöopathische Leistungen werden daher inzwischen von einigen Kassen erstattet © kpa

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BERLIN. Die Homöpathie hat ihren festen Platz im deutschen Gesundheitswesen gefunden: Mehr als 100 integrierte Versorgungsverträge haben die Betriebs- und Innungskrankenkassen dazu inzwischen abgeschlossen. Seit Oktober 2009 gilt der bundesweite IV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK).

Homöopathische Mittel werden allerdings seit Januar 2004 nur noch bei sehr wenigen Indikationen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sieht in dieser gesetzlichen Regelung ein Problem und wünscht sich mehr Mitspracherecht bei der Arzneimittelzulassung. "Experten besonderer Therapierichtungen müssen beim Gemeinsamen Bundesausschuss aufgenommen werden", fordert DZVhÄ-Vorstand Curt Kösters im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Die Krankenkassen reagieren derweil vor allem auf die Vorliebe ihrer Versicherten: Zwei von drei Patienten wünschen sich alternative Methoden, so eine Sprecherin der TK auf Anfrage. Aus diesem Grund wolle man den Versicherten eine homöopathische Versorgung ermöglichen.

In der Wissenschaft ist die Homöopathie umstritten: Kritiker sagen ihr nicht mehr als einen Placeboeffekt nach. "Inzwischen ist unser Fach durchaus ein Wettbewerbsvorteil und ein wichtiges Merkmal zur Wahl der Krankenkasse", so Kösters. Die DAK sieht darin nicht das entscheidende Qualitätsmerkmal einer Krankenkasse. "Wir wollen unseren Versicherten - vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung - eine qualitativ hohe medizinische Versorgung anbieten, wenn sie ernsthaft krank sind", sagt ein Sprecher der DAK. Kösters plädiert dennoch für mehr homöopathische Versorgung: "Die Möglichkeit von Verträgen nach Paragraf 73c und 140 SGB V haben Freiräume für die Komplementärmedizin eröffnet." Diese Freiräume müssten ausgebaut werden. Man wünsche sich vor allem die Möglichkeit von Wahltarifen. Die Homöopathie sei eine langfristige Behandlung mit relativ hohen Anfangskosten. "Studien zeigen aber, dass wir dennoch günstiger sind als die klassische Medizin", so Kösters.

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