BAH fordert Härteklausel für Mittelständler

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BONN (brs). Ein höherer Herstellerabschlag und ein rückwirkend geltender Preisstopp würden nach Einschätzung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) die mittelständischen Pharma-Unternehmen überproportional belasten. Der Verband fordert eine Regelung für Härtefälle. Nach Plänen der Koalition müssen Hersteller ab 1. August für patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag, die auf Kassenrezept abgegeben werden, den Kassen einen gesetzlichen Rabatt von 16 Prozent gewähren. Gleichzeitig werden die Preise für diese Arzneimittel bis 31. Dezember 2013 auf den Stand vom 1. August des vergangenen Jahres eingefroren. Nach BAH-Berechnungen kann die Doppelbelastung bei einigen Herstellern bis zu 22 Prozent ihres Gesamtumsatzes erreichen, heißt es in einem Schreiben des BAH-Vorsitzenden Hans-Georg Hoffmann an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Solche Belastungen seien vor allem für Pharma-Unternehmen ohne internationale Konzernstruktur nicht verkraftbar. Manche Firmen könnten abschlagsbedingte Einbußen nicht über andere Unternehmenssparten wie Chemie kompensieren, schreibt Hoffmann weiter. Der Verbandsvorsitzende untermauert seinen Vorstoß mit Verweis auf den Gesetzentwurf. Danach würden patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel von dem erhöhten Herstellerrabatt ausgenommen. Für solche Arzneimittel gibt es bereits den Generikarabatt. Damit sollte verhindert werden, dass sich Abschläge im Einzelfall auf insgesamt 26 Prozent kumulieren können. Hofmann schließt daraus, dass die Koalitionsfraktionen Abschläge von 16 Prozent als akzeptabel und solche 26 Prozent als nicht mehr zumutbar ansehen. Diese Bewertung müsse erst recht für die Gesamtbelastung eines Unternehmens gelten, so Hoffmann.

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