Mehrwertverträge sollten genutzt werden

Welche Kriterien gelten für die Wirtschaftlichkeit bei Arzneiverordnungen? Welchen Stellenwert haben Mehrwertverträge? Fragen an Staatssekretär Stefan Kapferer vom Bundesgesundheitsministerium.

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Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

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Ärzte Zeitung: Herr Kapferer, welche Kriterien sehen Sie, um die Wirtschaftlichkeit von Therapien zu beurteilen? Ist es sinnvoll, isolierte Preisvergleiche bei einzelnen Leistungen, etwa bei Arzneien, anzustellen. Oder soll man die gesamten Kosten der Kassen zu Grunde legen?

Kapferer: Eine isolierte Betrachtung des Apothekenabgabepreises ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Nach der Verfahrensordnung des Bundesausschusses müssen nicht nur der Apothekenabgabepreis, sondern die den Kassen entstehenden tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. Das ist auch unsere Auffassung.

Ärzte Zeitung: Das heißt auch, wie oft der Arzt kontaktiert wird oder ob Krankenhauskosten entstehen?

Kapferer: Zumindest müssen Nebenkosten berücksichtigt werden, etwa ob Spritzen verwendet werden müssen. Schwieriger ist es, wenn langfristiger wirtschaftliche Aspekte einbezogen werden sollen.

Ärzte Zeitung: Wie sieht das Bundesgesundheitsministerium den Stellenwert von Mehrwertverträgen zwischen einzelnen Kassen und Herstellern?

Kapferer: Wir wollen bei der Neuordnung des Arzneimittelmarktes die Vertragskomponente stärken. Politisch erwünscht ist neben dem Preiswettbewerb auch ein Wettbewerb um bessere Versorgungsqualität.

Ärzte Zeitung: Das wäre ein wettbewerblicher Ansatz?

Kapferer: Ja. Nach den zentralen Verhandlungen zwischen Spitzenverband Bund und Unternehmen, die nach den gegenwärtigen Plänen den Vorrang haben sollen, gibt es dann die Möglichkeit, dass die Kassen sich im Wettbewerb durch dezentrale Verträge unterscheiden. Das darf aber nicht heißen, dass für Versicherte bestimmte Leistungen nicht kassenübergeifend zur Verfügung stehen.

Ärzte Zeitung: Wie kann man verhindern, dass Patienten von einer sinnvollen Behandlung ausgeschlossen werden, wenn es noch keine Verträge gibt, bevor der Beschluss des Bundesausschusses im Bundesanzeiger veröffentlicht ist?

Kapferer: Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen bereit sind, auch vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Verträge abzuschließen. Ein aktuelles Beispiel sind langwirksame Insulinanaloga. Hier gab es bereits vor dem jetzt bestandskräftig gewordenen Beschluss des GBA Verträge. Das BMG kann da nur an Kassen und Unternehmen appellieren, solche Vertragsmöglichkeiten zu nutzen.

Ärzte Zeitung: Bis ein GBA-Beschluss für Ärzte wirksam wird, wäre noch Zeit für weitere Verträge.

Kapferer: Ich gehe davon aus, dass dies geschieht.

Das Interview führte Helmut Laschet

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