Kassen-Aufsicht gegen Sortimentsverträge

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt drängt die Krankenkassen, vor allem unbefristete Sortimentsverträge für Generika zu kündigen. In seinem Jahresbericht kündigt das BVA an, notfalls werde man dies "unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel" durchsetzen. Zur Begründung heißt es, es entspreche "mittlerweile gefestigter Auffassung, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind". Anfang 2009 ist mit dem GKV-Weiterentwicklungsgesetz der Paragraf 69 SGB V geändert worden, der klarstellt, dass es sich bei Rabattverträgen um "öffentliche Aufträge handele, die ausschreibungspflichtig" sind, so das BVA.

Mehr zum Thema

Beratungsverfahren eingeleitet

G-BA: Zwei neue Datenerhebungen zu Orphans

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer