Krankenkassen und Apotheken dürfen Abschlag korrigieren
BERLIN (fst/sun). Deklarieren Arzneihersteller ihre Produkte nicht vollständig mit dem Ziel, den Herstellerabschlag zu umgehen, dann können Kassen und Apotheken künftig die Fehler eigenständig korrigieren. Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalition zum Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) hervor.
In den vergangenen Monaten hatten unvollständige Produkt- und Preismeldungen wiederholt für Ärger zwischen Kassen, Apotheken und Herstellern gesorgt. Dabei geht es um den Vorwurf, mit falscher Kennzeichnung von Arzneimitteln hätten die Hersteller den Kassen Abschläge von bundesweit 250 Millionen Euro vorenthalten. Um den Zwangsrabatt der Pharmahersteller abwickeln zu können, müssen den Apotheken präzise Angaben vorliegen. Als Hilfslösung hatte der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedern empfohlen, die Außenstände bei Apotheken einzutreiben - was dort Widerstand hervorrief. Um das Korrekturverfahren zu beschleunigen, sieht der Antrag in Paragraf 131 Absatz 4 SGB V vor, dass GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband die fehlerhaften Angaben selbst korrigieren können.