Die KBV drängt: Die Regressdrohung muss vom Tisch!

Richtig zufrieden ist keiner mit den Arzneisparplänen der Koalition. Der KBV ist besonders die Regressdrohung gegen Ärzte ein Dorn im Auge.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Das AMNOG wirkte zunächst wie eine Befreiung vom Regress. Doch die KBV warnt: Dieser droht vor allem Hausärzten weiterhin.

Das AMNOG wirkte zunächst wie eine Befreiung vom Regress. Doch die KBV warnt: Dieser droht vor allem Hausärzten weiterhin.

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BERLIN. Das Arznei-Sparpaket der schwarz-gelben Koalition geht in die nächste Runde: Verbände werden in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Mittwoch in Berlin erneut die Gelegenheit erhalten, zu dem geplanten Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) Stellung zu beziehen. Eines ist bereits vorab klar: Es werden viele Nachbesserungen bei den Gesetzesplänen gefordert.

Allerdings ging zunächst, als der Referentenentwurf des AMNOG vorlag, ein Jubel durch die Ärzteschaft: Die schwarz-gelbe Koalition hat im geplanten AMNOG vorgesehen, sowohl die von Ärzten ungeliebte Bonus-Malus-Regelung als auch das Zweitmeinungsverfahren abzuschaffen.

Die Preisverantwortung soll zudem künftig ganz allein auf Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen übertragen werden. Das alles sah nach einer Befreiung von der Regressdrohung für Ärzte aus.

Doch jetzt warnt die KBV: Die Regelungen im AMNOG gehen nicht weit genug. Die Regeressdrohung bei Arznei- und bei Heilmittelverordnungen sei immer noch nicht komplett vom Tisch. Besonders die Richtgrößenprüfung ist der KBV nach wie vor ein Dorn im Auge.

Sie schwebe auch künftig "wie ein Damoklesschwert" über den Ärzten, da sie im Kollektivvertrag bestehen bleibe. In Selektivverträgen stelle die Richtgrößenprüfung darüber hinaus "lediglich eine Option" dar. Darunter leide die Attraktivität des Arztberufes - und besonders diese sollte in Zeiten des Ärztemangels gefördert werden.

Schließlich fürchteten Nachwuchsärzte die Androhung eines Regresses. Das halte viele Ärzte davon ab, sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen. "Die KBV fordert schon lange, dass Regresse wegfallen müssen", betonte KBV-Vize Carl-Heinz Müller. Es dürfe nicht sein, dass das finanzielle Risiko von Arzneimittelverschreibungen Medizinstudenten von vornherein von der Niederlassung abhalte.

Die wirtschaftliche Verantwortung der Ärzte kann nach Ansicht der KBV auch ohne Richtgrößenprüfung durch die "Überprüfung der Versorgungsziele bestehen" bleiben. Darüber hinaus empfiehlt die KBV ein "Eskalationsmodell": Statt finanzieller Sanktionen sollen Ärzte gezielt fortgebildet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

In ihrer 30-seitigen Stellungnahme unterbreitet die KBV konkrete Änderungsvorschläge: In Arzneimittelvereinbarungen sollen vorrangig Versorgungsziele definiert werden. Kriterien dafür sind der Einsatz indikationsgerechter Wirkstoffe in adäquater Menge. Ärzte tragen keine Verantwortung für Preise und Morbidität.

Unterstützt werden sollen Ärzte durch eine Medikationsliste mit empfehlendem Charakter. Richtgrößenprüfungen werden ersetzt durch eine Prüfung, ob vereinbarte Versorgungsziele erreicht werden. Statt finanzieller Sanktionen sollen Ärzte beraten und fortgebildet werden. In ähnlicher Weise soll mit Heilmittelverordnungen verfahren werden.

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