Hintergrund

Darf der Beipackzettel bald auch auf Deutsch ins Netz?

Jahrelang haben EU, Ärzte, Industrie und Patientenvertreter darum gerungen, ob und wie Patienten auch direkt von Arzneiherstellern Informationen über Medikamente erhalten können. Gedruckt oder via Internet. Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament in Straßburg ab.

Von Thomas A. Friedrich Veröffentlicht:
Informationen aus der Packungsbeilage von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnten künftig auf frei zugänglichen Internetportalen zugänglich sein.

Informationen aus der Packungsbeilage von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnten künftig auf frei zugänglichen Internetportalen zugänglich sein.

© Jochen Tack / imago

Patienten sollen künftig sich selbst besser über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf offenen Internetportalen informieren können. Gleichzeitig soll ein strenges Werbeverbot für Medikamente bestehen bleiben.

Bei der Debatte am Dienstag im Europäischen Parlament (EP) soll ein Schlußstrich unter den heftig umstrittenen Teil des sogenannten Pharmapaketes zum Thema Patienteninformation gezogen werden. Am Mittwoch stimmt das Plenum in Straßburg über einen vereinfachten Zugang von geprüften Medikamenteninformationen ab.

"Im Mittelpunkt der neuen Gesetzgebung muss immer der mündige Patient stehen", gibt der Arzt und CDU-Abgeordnete Peter Liese im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" als Richtschnur aus.

Das Ziel einer verbesserten Patienteninformation erreiche man nicht durch Werbung, sondern durch geprüfte und unabhängige Informationen. Diesem Ziel komme das EP durch seine Beschlüsse nun endlich näher.

Der Streit um die Patienteninformationen hatte sich an dem vom ehemaligen EU-Industriekommissar Günter Verheugen vorgelegten Entwurf entzündet. Der Kommissionsvorschlag war in der Vergangenheit heftig kritisiert worden, weil er der pharmazeutischen Industrie Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel "durch die Hintertür" erlaubt hätte, wie Liese meint.

Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Parlament, Ärzten und Patientenorganisationen hätten viele Änderungsvorschläge in den Gesetzentwurf Eingang gefunden.

Zunächst hatte das EU-Parlament vom neuen zuständigen EU-Gesundheitskommissar John Dalli eine Rücknahme des ursprünglichen Richtlinienentwurfes verlangt. Dalli spielte den Ball jedoch ins Parlament zurück. Hunderte von Änderungsanträgen führten schließlich in zäher Kleinarbeit zu einem neuen Entwurf.

"Ich befürworte, dass die Kommission den Vorschlag nicht zurückgezogen hat, sondern dass Kommissar Dalli bereit war, unsere weitreichenden Änderungsvorschläge mit einzubeziehen," sagt Jorgo Chatzimarkakis von der FDP und Berichterstatter im EP-Industrie- und Gesundheitsauschusses.

Das EP hatte den Vorschlag der Kommission vollständig umgeschrieben, er enthält jetzt verschiedene neue Aspekte: Der Ausschuss hatte Vorschläge für leserfreundliche Beipackzettel hinzugefügt, die in allen EU-Sprachen erhältlich sein sollen.

Chatzimarkakis: "Ich freue mich, dass der Ausschuss sich auf einen Kompromiss verständigt hat und die Verbreitung von Videomaterial oder anderer digitaler Information nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Behörden erlauben will."

Kernstück der neuen Richtlinie soll die Einführung nationaler Gesundheitsportale im Internet sein. Schweden dient hier als Vorbild: Dort gibt es bereits eine gut besuchte Internetseite, die Informationen über viele Krankheitsbilder und Arzneimittel anbietet.

Auch die anderen Mitgliedstaaten sollen solche Gesundheitsportale einrichten. Langfristiges Ziel ist die Entwicklung einer Gesundheitsplattform, die auch Informationen über Krankheiten, Behandlungsmethoden und Prävention enthält.

Da aber ein Drittel der EU-Bürger bisher nicht über einen Internetzugang verfügt, sollen die gleichen Informationen auch in gedruckter Form vorliegen.

Derzeit darf in vielen EU-Mitgliedstaaten nicht einmal der Beipackzettel von Arzneien ins Internet gestellt werden. Das EU-Pharmapaket schreibt künftig die verpflichtende Einrichtung von Arzneimittelsicherheitsportalen fest. Ferner sollen auf den Beipackzetteln weiterführende Informationen den Patienten über klinische Studien ins Bild setzen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der bevormundete Patient

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