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GBA: Escitalopram-Urteil könnte 50 Millionen Euro kosten

Teures Urteil? Dass der Festbetrag für Escitalopram gekippt wurde, kann die gesetzlichen Kassen 50 Millionen Euro im Jahr kosten. Das hat der GBA errechnet.

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GBA-Chef Dr. Rainer Hess bedauert das Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit Escitalopram.

GBA-Chef Dr. Rainer Hess bedauert das Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit Escitalopram.

© Robert Schlesinger / dpa

Berlin (af/cw). Ein Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg kann die gesetzlichen Kassen 50 Millionen Euro im Jahr kosten. Darüber spekulieren derzeit Vertreter des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

Das Gericht hatte am 6. Dezember den Beschluss des GBA gekippt, den Wirkstoff Escitalopram mit einem Citalopram-Generikum einer Festbetragsgruppe zuzuordnen. Damit gewährte das Gericht dem dänischen Hersteller Lundbeck einstweilig Rechtsschutz.

Kosten von 50 Millionen Euro errechnet

Beim gegenwärtigen Verordnungsverhalten der Ärzte koste der Beschluss die gesetzliche Krankenversicherung 50 Millionen Euro im Jahr, rechnete Wolfgang Kaesbach vom GKV-Spitzenverband vor.

Der GBA hatte die beiden Wirkstoffe des Herstellers Lundbeck im Mai in eine Festbetragsgruppe eingeordnet, weil er keine therapeutische Verbesserung des Antidepressivums gegenüber Citalopram gesehen hatte.

Lundbeck versus GBA: Neuer Termin erst 2014

GBA-Chef Dr. Rainer Hess bedauerte die Entscheidung. Der Hauptsachetermin sei erst für Ende des Jahres 2014 angesetzt. Dann sei der Patentschutz für den Wirkstoff ausgelaufen.

Das Geld der Versicherten solle für echte Innovationen ausgegeben werden, beschwerte sich der scheidende KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Das Gericht habe den Antrag Lundbecks "in allen Punkten als begründet angesehen", hält der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christian Dierks, der das Verfahren für Lundbeck geführt hat, dagegen.

In der Begründung für die Aufhebung des Festbetrags wirft das LSG dem GBA Versäumnisse vor.

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