Bundesrat lehnt Ausbremsen der Rabattverträge ab

Die Wirtschaftsminister der Länder wollten eine Schonfrist nach dem Patentablauf von Originalpräparaten. Eine Mehrheit haben sie nicht gefunden, die Rabattverträge bleiben unangetastet. Dafür sollen die Zulassungsbehörden stärker in die frühe Nutzenbewertung eingebunden werden.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bleibt wie es ist: Umgang mit Rabattvertragsarzneien.

Bleibt wie es ist: Umgang mit Rabattvertragsarzneien.

© Schilddrüsen-Initiative

BERLIN. Der Bundesrat hat einen Vorstoß der Wirtschaftsministerien der Länder abgelehnt, der Rabattverträge für Generika deutlich erschwert hätten.

Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer hatte im Vorfeld der Sitzung am Freitag für eine "Mittelstandsklausel" geworben. Danach sollte es Kassen zwei Jahre nach Ablauf des Patents nicht erlaubt sein, einen Rabattvertrag mit einem Unternehmen zu schließen.

Dadurch, hieß es im Antrag, sollte es Herstellern des Originalpräparats nicht mehr möglich sein, sich kurz vor oder nach Ablauf des Patentschutzes "große Teile des Absatzmarktes" zu sichern.

Das Plenum des Bundesrats lehnte diese Forderung jedoch ab. Schon im Vorfeld hatte Uwe Deh vom AOK-Bundesverband kritisiert, dieser Vorstoß komme einer "Lizenz zum Gelddrucken für die Großen der Generikabranche gleich"

Er sah darin den Versuch der "Pharmalobby", durch "Kungelei im Hinterzimmer Gesetze auszuhebeln".

Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Verbands ProGenerika, reagierte mit den Worten: "AOK-Polemik hilft niemandem." Der Verband habe durch Gutachten belegt, dass eine "auf kurzfristige Effekte abzielende Rabattvertragspolitik den Generikawettbewerb behindert."

Dem widersprach Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer für Rabattverträge im AOK-System. Es gebe, so der Chef der AOK Baden-Württemberg, kein "belastbares Beispiel" dafür, dass der Rabattvertrag einer Kasse mit dem Originalhersteller nach Patentablauf den Generikawettbewerb behindern würde.

Leichterer Nachweis von Überforderung

Durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Appell im Plenum, das Preismoratorium und der auf 16 Prozent erhöhte Zwangsrabatt für Arzneimittelhersteller sollten "nur so lange bestehen bleiben" bis Einsparungen durch die frühe Nutzenbewertung greifen. Beide Instrumente laufen Ende 2013 aus.

Zudem machte sich das Bundesratsplenum die Forderung zu eigen, die Unternehmen sollten einfacher nachweisen können, dass sie durch den Herstellerrabatt von 16 Prozent überfordert sind.

Das bisher geltende Instrument lege "zu strenge Maßstäbe an die Gewährung einer Befreiung" vom Herstellerrabatt, hieß es.

Angesichts der guten Kassenlage in der GKV gebe es ausreichend Spielraum, um die Belastung kleiner Unternehmen, die die Umsatzeinbußen nicht kompensieren können, "zu lindern".

Nur in abgeschwächter Form hat der Bundesrat einen Antrag Hessens angenommen. Dieser wollte sicherstellen, dass Erstattungsbeiträge, die im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln ausgehandelt werden, vertraulich abgewickelt werden - also ohne, dass dieser Preis anderen Marktteilnehmern bekannt wird.

Bundesregierung soll Vertraulichkeit prüfen

Hessen hatte vorgeschlagen, dass der Rabatt auf den Erstattungsbetrag vom Hersteller direkt an die Krankenkassen gezahlt wird. So könne eine "Preiserosion in anderen Ländern", die sich bei der Preisbildung an Deutschland orientieren, verhindert werden.

Das Plenum entschied sich aber dafür, nur einen Prüfappell an die Bundesregierung zu richten, wie Preisabschläge nach Paragraf 130b SGB V vertraulich abgewickelt werden könnten.

Streit zwischen Regierung und Bundesrat zeichnet sich bei einer weiteren Entscheidung ab: Im Kern geht es um die Festlegung der Vergleichstherapie im Zuge der frühen Nutzenbewertung.

Dieser wichtige Schritt hat zuletzt immer wieder für Streit zwischen den Herstellern und dem Gemeinsamen Bundesausschuss geführt. Die Länder plädieren nun dafür, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut in diesen Prozess einzubeziehen.

Das hat die Bundesregierung als "nicht sinnvoll" abgelehnt, da es dadurch zu Verzögerungen des Verfahrens kommen könne. Der Bundesrat zeigt sich durch diese Argumentation "nicht überzeugt".

Durch die regelmäßige Beteiligung der Zulassungsbehörden entstehe weder ein "wesentlicher Mehraufwand, noch würde der Verfahrensablauf signifikant verzögert", hieß es im Beschluss der Länderkammer.

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