Union will Markt für Biosimilars schützen

Um die Entwicklung von Biosimilars zu fördern, soll es in den ersten zwei Jahren nach Patentablauf keine Rabattverträge geben. Eine Hürde sehen Unionspolitiker in alten Verträgen.

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BERLIN (HL). Im Zuge der Novellierung des Arzneimittelgesetzes, die zum 1. Juli in Kraft treten soll, schlägt die Unionsarbeitsgruppe Gesundheit vor, das Geschäft von Biosimilars zu fördern.

Damit sollen langfristig auch auf dem Markt gentechnisch hergestellter Arzneimittel nach deren Patentablauf Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden.

Für Biosimilars gelten im Unterschied zu chemischen Wirkstoffen Besonderheiten.

Aufgrund des komplexen Produktionsverfahrens bei gentechnisch hergestellten Arzneimitteln ist ein eigenes aufwändiges Zulassungsverfahren vorgeschrieben, das mit hohen Kosten verbunden ist.

Ferner gelten Biosimilars nicht als identische Arzneimittel - eine Anwendung der Aut-idem-Regelung ist ausgeschlossen.

Aus diesen Gründen schlagen die Unions-Gesundheitspolitiker vor: Nach Patentablauf des Originals soll es für einen Zeitraum von zwei Jahren keine Rabattverträge für die neu auf den Markt gekommenen Biosimilars geben.

Regionale Biosimilar-Quoten gefordert

Es soll geprüft werden, ob Rabattverträge für gentechnisch hergestellte Originale über die Zeit des Patentschutzes hinaus abgeschlossen werden dürfen, weil dies Wettbewerb durch Biosimilars behindern könnte.

Da Aut idem bei Biosimilars nicht möglich ist, soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Kassen und KVen regionale Biosimilar-Quoten vereinbaren.

Ferner will die Unionsarbeitsgruppe die Existenz alter Portfolio-Rabattverträge beenden. Neuverträge dieser Art, die sich auf das gesamte Sortiment eines Herstellers erstrecken, sind seit 2009 schon nicht mehr möglich.

In alten Rabattverträgen sind allerdings offenbar Klauseln vorgesehen, nach denen neu eingeführte Arzneimittel automatisch in den Rabattvertrag einbezogen werden.

Derartige Klauseln behindern nach Auffassung der Unions-Gesundheitspolitiker den Wettbewerb, so dass nun geprüft werde, wie die Krankenkassen zur Kündigung der noch laufenden Verträge gezwungen werden können.

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