Donnerstag, 23. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 05.07.2012

KV-Sparkonzept gegen steigende Verordnungskosten

Sparkonzept gegen steigende Verordnungskosten

Baden-Württembergs KV-Vertreterversammlung gibt grünes Licht für ein Modell, das jetzt den Kassen vorgestellt werden soll.

STUTTGART (fst). Die KV Baden-Württemberg will den Krankenkassen ein Konzept anbieten, um die Verordnungskosten bei Arzneimitteln zu senken.

Mindestens die Hälfte der Einsparsumme der Kassen sollte dann an die Vertragsärzte zurückfließen, sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke bei der Vertreterversammlung am Mittwoch in Stuttgart.

Das als "K6" betitelte Konzept, das aus sechs Einzelkomponenten besteht, übernimmt dabei Elemente, die in Selektivverträgen in Baden-Württemberg erprobt worden sind.

Dies entspricht der Ankündigung des KV-Vorstands, man wolle im Kollektivvertrag von Erfahrungen profitieren, die beispielsweise in Hausarztverträgen gewonnen wurden.

Durch eine streng an Generika und rabattierten Arzneimitteln orientierte Verordnungsweise könne auch die Regressgefahr für Vertragsärzte verringert werden, warb Metke für das Vorhaben.

Zum einen sollen Ärzte durch KV-Medien "praxisnah" informiert werden. Die Schwerpunktthemen werden durch pharmakologische Arbeitsgemeinschaften der KVBW bestimmt. Die Auswahl könne anhand der wichtigsten Erkrankungsgruppen mit "der größten Fehlversorgung" vorgenommen werden, erläuterte Metke.

Bonus bei Zielerreichung

Kern des Gesamtkonzepts ist aber die sogenannte ARV-Schnittstelle, über die Vertragsärzten entsprechende Informationen auf die Praxissoftware eingespielt werden können.

Mit den ARV-Daten - etwa zu Leitsubstanzen oder auch zu Therapiehinweisen - ist es möglich, Ärzten beim Verordnungsvorgang die produktkonkreten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 73 Absatz 8 SGB V: Der Passus schreibt vor, dass die Praxissoftware die Informationen abbilden muss, die für Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln relevant sind.

Weiteres Element des Konzepts sind Vereinbarungen, in denen etwa Zielerreichungsquoten für bestimmte Leitsubstanzen festgelegt werden.

Wird das jeweilige Ziel erreicht, löst dieses einen Bonus aus. Metke kann sich unter anderem die Vereinbarung von Leitsubstanz-Boni und Generika-Boni vorstellen.

Die Vertreterversammlung gab am Mittwoch dem KV-Vorstand grünes Licht, das Konzept den Kassen vorzustellen.

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