ABDA-KBV-Modell
Hausärzte kontra KV Sachsen
Die KV Sachsen prescht beim ABDA-KBV-Modell vor. Beim Hausärzteverband im Freistaat stößt das auf Kritik: Der Verband wertet den Wirkstoffkatalog, der Apotheker die Produktwahl treffen lässt, als "nicht akzeptabel".
Veröffentlicht:DRESDEN. Zwischen der KV Sachsen und dem Hausärzteverband besteht Uneinigkeit über den Sinn des ABDA-KBV-Modellprojekts im Freistaat. Es sieht vor, dass Ärzte Wirkstoffe aus einem Medikationskatalog verordnen und den Apothekern die Produktauswahl überlassen.
Am Abkommen sind die KVen in Sachsen und Thüringen, die AOK Plus und die Apothekerverbände beider Bundesländer beteiligt. Dass sich Sachsen als Modellregion beworben habe, sei nicht zielführend, monierte nun der Hausärzteverband bei seiner jüngsten Delegiertenversammlung.
"Die KV Sachsen wird aufgefordert, ihre Bestrebungen, das ABDA-KBV Modell in Sachsen als einzigem Bundesland einzuführen, aufzugeben", heißt es in einem Beschluss des Verbandes.
Begründet wird dies damit, dass sowohl die Delegierten des Bundes-Hausärzteverbandes als auch die Vertreterversammlung der KBV das Modell abgelehnt hätten.
KV moniert Fehler im Beschluss
Trotzdem plane die KV Sachsen "derzeit, ohne Abstimmung mit dem beratenden hausärztlichen Fachausschuss und auch ohne Beschluss der Vertreterversammlung, dieses Modell in Sachsen umzusetzen".
Damit würde "die Therapiefreiheit der Ärzte bei bestehen bleibender Haftung aufgehoben. Dies ist nicht akzeptabel."
Dr. Ingo Mohn, Sprecher der KV Sachsen, erklärte, der Beschluss des sächsischen Verbandes enthalte "mehrere Fehler". Weder sei Sachsen allein Modellregion, noch lehne die KBV das Projekt ab. "Im September 2011 gab es einen entgegengesetzten Antrag, der aber abgelehnt wurde."
Von einem "entsprechenden Beschluss des Deutschen Hausärzteverbandes ist uns nichts bekannt", so Mohn weiter. Generell seien die Befürchtungen der sächsischen Hausärzte aber unbegründet.
"Die Therapiefreiheit der Ärzte bleibt selbstverständlich erhalten, es werden lediglich Empfehlungen ausgesprochen." (tt)