Kampf gegen Korruption

Kartellamt genehmigt vfa-Kodex

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BERLIN. Das Bundeskartellamt hat den Transparenzkodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie" (FSA)als kartellrechtskonforme Wettbewerbsregel genehmigt. Der Kodex kann damit in Kraft treten und ist für Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) verbindlich.

Wirksam wird der Kodex ab dem 1. Januar 2015. Ab dann werden die Beziehungen zwischen den Industrieunternehmen und Ärzten, anderen Heilberufen und Organisationen wie beispielsweise medizinischen Fachgesellschaften transparent gemacht.

Honorare oder andere geldwerte Zuwendungen für Beratungen, Dienstleistungen oder ärztliche Fortbildung sollen danach individuell publiziert werden. Aus Datenschutzgründen können Ärzte aber eine aggregierte Veröffentlichung verlangen, wie dies für die Kooperation bei Forschung vorgesehen ist. (HL)

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