Kommentar zum Lucentis-Urteil

Op gelungen, Patient tot

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen zuverlässig, aber langsam. Durch alle Instanzen hatten sich ein Kassenpatient und zuletzt dessen Witwe geklagt.

Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden: Erstens hat der Patient Anspruch auf eine regelrechte Behandlung bei altersbedingter feuchter Makuladegeneration mit dem dafür zugelassenen Arzneimittel Lucentis®. Zweitens besteht voller Anspruch auf Kostenerstattung für die intravitreale Injektion nach GOÄ.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle Krankenkassen, aber auch für so manche Augenärzte, die eine gefährliche und rechtswidrige Behandlungspraxis mit Avastin® und Auseinzelung gefördert und betrieben haben.

Es ist ein denkbar schlechtes Zeugnis für die Partner der Selbstverwaltung im Bewertungsausschuss, die mit ihrer langjährigen Nichtentscheidung, eine Abrechnungsziffer für die intravitreale Injektion zu schaffen, Systemversagen auf Kosten von Patienten bewirkt haben.

Bitter ist, dass der im konkreten Fall betroffene Patient inzwischen gestorben ist. Dass er am Ende Recht bekommen hat, hilft ihm selbst wenig. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass es Ärzte gibt, die der Qualität und Sicherheit Vorrang geben. Ihnen hat das BSG mit diesem Urteil den Rücken gestärkt.

Lesen Sie dazu auch: BSG: Bei AMD müssen Kassen die Kosten zahlen

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