Erstattungspreis

Erstmals Einigung für Epilepsiemittel

Veröffentlicht:

BERLIN/MONHEIM. UCB hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag für sein neues Antiepileptikum Brivaracetam (Briviact) geeinigt. Damit, heißt es, sei erstmals seit Einführung der frühen Nutzenbewertung mit anschließender Preisverhandlung durch das AMNOG 2011 ein Erstattungsbetrag für ein Antiepileptikum ausgehandelt worden. Frühere Innovationen mit gleicher Indikation wurden vom Markt genommen: So trat etwa GlaxoSmithKline Mitte 2012 gar nicht erst zu Preisverhandlungen an, nachdem Retigabin (Trobalt) kein Zusatznutzen attestiert wurde. 2013 verzichtete Eisai nach ungünstiger Nutzenbewertung auf den Vertrieb seines Perampanel (Fycompa®).

Der GBA hatte im August 2016 Brivaracetam ebenfalls keinen Zusatznutzen bescheinigen wollen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie waren etliche neuere und ältere Antiepileptika zugelassen. UCB hatte indirekte Vergleiche mit Lacosamid und Eslicarbazepin eingereicht. (cw)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Vorschriften in Kraft

E-Rezept in Europa: Ab 2026 Einlösung mit digitaler Brieftasche möglich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Risikoanalyse

Komplikation nach Hernien-Operation: Wer ist gefährdet?

Lesetipps
Mehrkosten für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung seien Investition in den Erhalt der Praxen, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

© Michael Kappeler / dpa

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Brücke zwischen zwei Steilklippen. Auf der Brücke stehen zwei Menschen.

© Usman / stock.adobe.com

Aktuelle Forschung

Antikörper – die Verkuppler der Krebsmedizin

Heiße Nächte können nicht nur nervig sein. Sie gehen auch mit einem höheren Risiko für Schlaganfälle einher, so das Ergebnis einer Studie aus München und Augsburg.

© samuel / stock.adobe.com

Studie mit Daten zu 11.000 Schlaganfällen

Tropische Nächte sind offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle