Erstattungspreis

Erstmals Einigung für Epilepsiemittel

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BERLIN/MONHEIM. UCB hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag für sein neues Antiepileptikum Brivaracetam (Briviact) geeinigt. Damit, heißt es, sei erstmals seit Einführung der frühen Nutzenbewertung mit anschließender Preisverhandlung durch das AMNOG 2011 ein Erstattungsbetrag für ein Antiepileptikum ausgehandelt worden. Frühere Innovationen mit gleicher Indikation wurden vom Markt genommen: So trat etwa GlaxoSmithKline Mitte 2012 gar nicht erst zu Preisverhandlungen an, nachdem Retigabin (Trobalt) kein Zusatznutzen attestiert wurde. 2013 verzichtete Eisai nach ungünstiger Nutzenbewertung auf den Vertrieb seines Perampanel (Fycompa®).

Der GBA hatte im August 2016 Brivaracetam ebenfalls keinen Zusatznutzen bescheinigen wollen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie waren etliche neuere und ältere Antiepileptika zugelassen. UCB hatte indirekte Vergleiche mit Lacosamid und Eslicarbazepin eingereicht. (cw)

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