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Nutzenbewertung

Onkologika schneiden gut ab

Neue onkologische Arzneimittel werden bei der frühen Nutzenbewertung deutlich besser beurteilt als der Durchschnitt der bewerteten Medikamente. Das gilt für den Zusatznutzen und für die Evidenz.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Zusatznutzen neuer Arzneimittel für die Krebstherapie ist weitaus größer und mit besserer Evidenz belegt als im Durchschnitt aller 66 seit Start der frühen Nutzenbewertung Anfang 2011 bewerteten Arzneimittel.

Dies geht aus einer Bilanz hervor, die der GBA-Vorsitzende Josef Hecken am Freitag beim 31. Deutschen Krebskongress in Berlin präsentierte.

Insgesamt sind in der Onkologie 21 frühe Nutzenbewertungen abgeschlossen. Sie machen knapp ein Drittel aller Bewertungen aus. Das korrespondiert mit Daten aus der forschenden Pharma-Industrie, in der sich jedes dritte Forschungsprojekt mit der Entwicklung von Krebsarzneien befasst.

38 Prozent der onkologischen Präparate bekamen vom Bundesausschuss einen beträchtlichen Zusatznutzen zuerkannt, im Durchschnitt sind es knapp 20 Prozent. Ebenfalls 38 Prozent kommen auf einen geringen Zusatznutzen, der Durchschnitt liegt bei 32 Prozent. Bei 15 Prozent der Onkologika war der Zusatznutzen nicht quantifizierbar.

Bei lediglich zwei Präparaten (zehn Prozent) wurde kein Zusatznutzen gesehen, im Durchschnitt aller Arzneimittel waren es 36 Prozent. Hecken: "Das ist eine sehr gute Bewertung der onkologischen Präparate."

Die Ergebnisse der Nutzenbewertung und auch die vom IQWiG und vom Bundesausschuss festgestellte Evidenz widerspricht der immer wieder vorgetragenen Kritik des Onkologen und Vorsitzenden der Arzneimittelkommission, Professor Wolf-Dieter Ludwig, am evidenten Zusatznutzen neuer, teurer Onkologika.

Hecken lehnt Beteiligung der Fachgesellschaften ab

Laut Hecken haben die Zulassungsstudien eine überdurchschnittliche Evidenz. Ursächlich dafür sei, dass der entscheidende Parameter, der mediane Zuwachs an Lebensverlängerung, relativ rasch und gut messbar sei. Dagegen lägen die Endpunkte bei Therapien chronischer Krankheiten, etwa Diabetes, erst in ferner Zukunft und seien im Rahmen von Zulassungsstudien kaum erreichbar.

Hecken verteidigte erneut die auf seine Initiative zustande gekommene Streichung der Nutzenbewertung des Bestandsmarkts und sprach in diesem Zusammenhang von einem "Schulterschluss mit der forschenden Industrie".

Besonders sinnvoll sei dieser Verzicht in der Onkologie gewesen, weil sonst ein Risiko für die Versorgungssicherheit entstanden wäre. Denn die Evidenz der Studien bei älteren Präparaten sei nicht so gut wie die bei Neuzulassungen.

Eine stärkere Beteiligung oder gar ein Mitwirkungsrecht der medizinischen Fachgesellschaften an der Nutzenbewertung, insbesondere auch bei der Festlegung der Vergleichstherapie, lehnte Hecken ab.

Zum einen sei die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft regelhaft in die Anhörung eingebunden. Bei den Fachgesellschaften seien Interessenkonflikte denkbar.

Das größte Problem scheint aber die Pluralität und Heterogenität von Auffassungen innerhalb und zwischen den Fachgesellschaften zu sein, mit deren Inkonsistenz der Bundesausschuss sich in den sehr straffen Anhörungsverfahren nicht belasten möchte. (HL)

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