Frühe Nutzenbewertung

BPI-Gutachten nimmt AMNOG auseinander

Eine Analyse von Gesundheitsökonomen im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie lässt kein gutes Haar am AMNOG. Die Gutachter empfehlen, das System komplett umzukrempeln.

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BERLIN. Konzeption und Praxis der frühen Nutzenbewertung produzieren versorgungs-, forschungs- und industriepolitisch derart viele unerwünschte Wirkungen, dass eine gründliche Revision der gesetzlichen Grundlagen angestrebt werden sollte.

Das ist das Fazit eines Gutachtens der Gesundheitsökonomen Professor Dieter Cassel (Uni Duisburg-Essen) und Professor Volker Ulrich (Uni Bayreuth) im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.

Hürde für Innovationen?

Tatsächlich habe sich die frühe Nutzenbewertung als eine Hürde für Innovationen erwiesen: Als Beleg nennen Cassel und Ulrich 13 Nicht-Einführungen oder Opt-out-Entscheidungen sowie die aus ihrer Sicht geringe Diffusion positiv bewerteter Arzneimittel.

Das AMNOG habe sich als "reines Kostendämpfungsgesetz erwiesen - alle Zielkonflikte werden ausschließlich zugunsten der GKV gelöst", so Ulrich.

Als Hauptursache nennen sie die Dominanz des GKV-Spitzenverbandes im gesamten Bewertungsprozess beim GBA und den Verhandlungen über den Erstattungsbetrag.

Sie empfehlen dem Gesetzgeber, die Nutzenbewertung selbst dem GBA zu entziehen und ein neutrales Expertengremium zu beauftragen - am Ende mit einer europäischen Bewertung.

Die Preisverhandlungen dürften sich nicht mehr an generischen Therapien orientieren. Sie sollten als Rabatt auf den vom Innovator gesetzten Preis gestaltet sein. Vergleichsmaßstab könnten dann gewichtete internationale Referenzpreise für Innovationen sein.

Der Erstattungsbetrag müsse als wirtschaftlich gelten - Arzneien mit Zusatznutzen sollten von Regressen ausgenommen sein. (HL)

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