Tuberkulose

Start frei für Spezialfachärzte in Berlin

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BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von Patienten mit Tuberkulose kann in Berlin starten. Die Partner im Landesausschuss haben Ende März fristgerecht die gemeinsam entwickelten Anzeigenformulare zur Teilnahme an der ASV beschlossen.

23 Seiten umfasst die verfahrenstechnische Umsetzung der inhaltlichen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin. Lange Zeit strittig war die Frage, in welcher Tiefe die Teilnahme an vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nachgewiesen werden muss.

Während niedergelassene Ärzte und Patientenvertreter einen Teilnahmenachweis forderten, hatten die Kliniken vorgeschlagen, dass eine Versicherung der teilnehmenden Ärzte genügen sollte. Schließlich setzten sich niedergelassene Ärzte und Patientenvertreter durch.

Zur ambulanten Behandlung von Patienten mit Tuberkulose müssen die interdisziplinären Teams nicht zwangsläufig sektorübergreifend aufgestellt sein. Nach der Vorgängerregelung des alten Paragrafen 116b SGB V hatten laut Berliner Krankenhausgesellschaft drei Krankenhäuser die Zulassung zur ambulanten Versorgung.

Welches Volumen dieser Bereich künftig in Berlin entwickeln wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Sicher ist aber, dass bei den onkologischen Indikationen deutlich mehr Aktivitäten niedergelassener Ärzte zu erwarten sind. (ami)

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