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Thüringen

Landtag beschließt Landesgremium

Nach langen Diskussionen hat der Thüringer Landtag ein Gemeinsames Landesgremium beschlossen. Es hat nun sieben ständige Mitglieder.

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ERFURT. Der Thüringer Landtag hat die Einberufung eines Gemeinsamen Landesgremiums beschlossen.

Es soll bei Fragen der Bedarfsplanung zu Rate gezogen werden und zu einer besseren Vernetzung von stationärem und ambulantem Sektor beitragen. Die Parteien im Landtag hatten über die Zusammensetzung gestritten.

Die Zahl der ständigen Mitglieder stieg auf nun sieben: Mit je zwei Stimmen vertreten sind Land, KV, Ärztekammer sowie Krankenhausgesellschaft. Drei Stimmen bekamen die Kassen.

Mit je einer Stimme wurden noch der Thüringer Landkreistag und der Verband der leitenden Krankenhausärzte aufgenommen.

Beschlüsse nur einstimmig

Die Grünen hatten noch weitere Mitglieder (etwa Patientenvertreter) gefordert. Beschlüsse muss das Gremium einstimmig oder mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen fassen.

"Wir haben keine großen Erwartungen. Das Landesgremium hat eine reine Alibi-Funktion", sagte Margit Jung, Abgeordnete der Linkspartei.

Das Gremium sei vollends entschärft worden, indem Entscheidungen der Landesausschüsse nur nachträglich mitgeteilt werden müssen - aber keine Einflussnahme mehr möglich sei. Damit konnten sich KV Thüringen und Kassen weitgehend durchsetzen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten sie vom Land gefordert, "nur so viel wie nötig" zu regulieren und keine weitere Elefantenrunde zu schaffen, die flexible Lösungen ausbremse. (rbü)

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