Bedarfsplanung

Psychosomatik in der Krise

Die Psychosomatiker sind in Sorge: Ihre Beteilung bei der neuen Bedarfsplanung für die Psychotherapie drohe auf der Strecke zu bleiben.

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Herausforderung Bedarfsplanung.

Herausforderung Bedarfsplanung.

© VRD / fotolia.com

BERLIN. "Die psychosomatische Versorgung bleibt auf der Strecke", sagt Dr. Herbert Menzel, Vorsitzender des Berufsverbands der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Seine Sorge: Die vom GBA gefundene Regelung für eine Berücksichtigung der psychosomatischen Medizin in der Bedarfsplanung droht im Zuge des Gesetzgebungsprozesses auf der Strecke zu bleiben.

"Das wäre eine Katastrophe für unser Fach und für die Versorgung. Denn psychosomatische Erkrankungen nehmen zu", sagte Menzel der "Ärzte Zeitung".

Doch der Reihe nach: Derzeit ist in Paragraf 101 Absatz 4 des SGB V geregelt, dass mindestens ein Viertel der Psychotherapeuten in einem Planungsbereich Ärzte sein müssen. Diese Regelung läuft Ende 2013 aus.

In der Bedarfsplanungsrichtlinie hatte der GBA Mitte Dezember 2012 vorgesehen, dass die bisherige 25 Prozent-Quote fortgeführt wird. Zusätzlich war in der Richtlinie eine Unterquote von 50 Prozent für die Psychosomatische Medizin geplant.

Letztlich hätten dann 12,5 Prozent aller ambulanten Psychotherapeuten eine psychosomatische Qualifikation gebraucht.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diese GBA-Regelung jedoch beanstandet und auf einer gesetzlichen Regelung beharrt. Die soll nun im Rahmen des dritten Arzneimitteländerungsgesetzes kommen.

Doppelqualifikation gebraucht

Allerdings sieht der Antrag der Koalitionsfraktion eine Verlängerung der Ärztequote um zwei Jahre, aber keine Unterquote für psychosomatische Medizin mehr vor. Der Antrag im Gesundheitsausschuss soll heute, Montag, beraten werden.

Menzel warnt davor, mit einer Gesetzesregelung hinter den GBA-Beschluss zurückzugehen. "Es gab einen Kompromiss, der von allen Seiten getragen wurde. Der muss nun in Gesetzesform umgesetzt werden", sagte er.

Auch die Psychologen im beratenden Fachausschuss hatten sich laut Menzel dem Kompromiss angeschlossen.

Dagegen fordert die Bundespsychotherapeutenkammer eine komplette Aufhebung der Ärztequote. Ihre Argumentation: In manchen Regionen können Psychotherapeutensitze, die Ärzten vorbehalten sind, nicht besetzt werden.

In Ostdeutschland seien das voraussichtlich über 200 Praxissitze. Auch fachlich sieht die Kammer keine Notwendigkeit für eine Fortführung der Quote, weil ärztliche Psychotherapeuten die gleichen Diagnosen und Behandlungen vornehmen wie psychologische Therapeuten.

Dem widerspricht Menzel: "Die wachsende Zahl psychosomatischer Erkrankungen erfordert zunehmend die Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut", sagt er. Ein Auslaufen der Ärztequote würde zu einer Fehlversorgung führen. (ami)

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