KV Sachsen

Bedarfsplanung braucht Generalrevision

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DRESDEN. Die Bedarfsplanung muss nach Ansicht der KV Sachsen noch stärker als bisher geplant überarbeitet werden. Der mit dem Versorgungsstärkungsgesetz erteilte Auftrag, die Sozial- und Morbiditätsstruktur bei der Festlegung von Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen zu berücksichtigen, sei "ein Schritt" zur besseren Abbildung der tatsächlichen Versorgungssituation, teilte die KV Sachsen mit.

Doch diese Verhältniszahlen müssten noch an anderer Stelle angepasst werden. So müssten auch die "veränderte Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen" und die neuen Möglichkeiten ambulanter Leistungserbringung berücksichtigt werden, erklärte die KV und verwies dazu etwa auf Katarakt-Operationen durch Vertragsärzte.

Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass die "Ressource Arzt" begrenzt sei: Der Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit oder einer generell geringeren Arbeitsbelastung nehme bei der heutigen Ärzte-Generation zu. (lup)

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