Europäischer Gesundheitskongress

Bayern wählt bei Klinikqualität den Sonderweg

Bei den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren lehnt Bayern einen Automatismus ab. Das Land will bei der Krankenhausplanung allein das Sagen haben.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Bayern geht bei den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für Kliniken einen Sonderweg. Das hat Ministerialdirigent Herwig Heide, Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung am Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, beim Europäischen Gesundheitskongress berichtet. Dafür sei Anfang dieses Jahres das Landeskrankenhausgesetz geändert worden. Die mit dem Krankenhausstruktur-Gesetz beschlossene Regelung, die Indikatoren automatisch in die Landeskrankenhauspläne zu übernehmen, werde dadurch aufgehoben. Im Gesetz sei aber zugleich die Möglichkeit verankert worden, bei Qualitätsabweichungen einzelne Leistungen aus dem Spektrum von Kliniken auszuschließen.

Werden in einem Krankenhaus beispielsweise Standards in der Endoprothetik nicht erfüllt, könne die betreffende Leistung ausgeschlossen werden. Die übrige Chirurgie des Hauses werde davon aber nicht berührt. Das Land Bayern, berichtete Heide, wolle damit verhindern, dass aufgrund von Abweichungen bei einzelnen Qualitätsindikatoren ganze Abteilungen geschlossen würden. Das sei nicht zielführend und könne nicht zuletzt zur medizinischen Unterversorgung insbesondere ländlicher Regionen führen.

Hintergrund ist das Bestreben, planungsrelevante Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung zu etablieren. Erarbeitet werden sollen diese vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Institut ist zuständig für Qualitätssicherungsverfahren in Krankenhäusern und für die sektorübergreifende Qualitätssicherung. Bisher, sagte IQTIG-Leiter Dr. Christof Veit, untersuche das IQTIG erste Standards für einzelne Leistungen. Im Frühjahr 2018 werde das Institut dann dem Bundesgesundheitsministerium ein Konzept vorlegen, welche Indikatoren tatsächlich geeignet sind, Qualität abzubilden. Münden soll dieser Prozess in Qualitätszu- und -abschlägen für bestimmte stationäre Leistungen.

Letztendlich sollten die Länder damit zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten für die Krankenhausplanung erhalten. Eine besondere Herausforderung bestehe darin, Abweichungen zu bemessen. Es müsse festgelegt werden, wann ein Nicht-Erfüllen eines Standards als so gravierend gelte, dass daraus Änderungen in der Krankenhausplanung abgeleitet werden könnten, sagte Veit.

Bayern steht mit seinem Vorgehen nicht alleine. Auch Baden-Württemberg hat kürzlich erklärt, das Land wolle eigenständig über die Aufnahme weiterer Indikatoren in den Krankenhausplan entscheiden.

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