Mehr Präventionsangebote für suchtkranke Menschen

STUTTGART (mm). Nicht nur legale und illegale Drogen, sondern auch "nicht stoffgebundene Süchte" wie Kaufsucht oder Glücksspielsucht sollen in Baden-Württemberg in neuen Präventionsangeboten berücksichtigt werden.

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Die Landesregierung hat einer entsprechenden Konzeption zur "Umsetzung der Aufgaben des Glückspielstaatsvertrags im Bereich der Suchtprävention und -hilfe sowie der wissenschaftlichen Forschung" kürzlich zugestimmt. "Oberstes Ziel der Suchtprävention muss sein, insbesondere bei Jugendlichen den Einstieg in den Konsum psychoaktiver Substanzen oder suchtgefährdende Verhaltensweisen zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern", sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz (CDU).

Entsprechend sollen landesweit zusätzliche Stellen für kommunale Suchtbeauftragte sowie zusätzliche Fachkräfte in den Psychosozialen Beratungsstellen geschaffen werden. Von Seiten der Kreise sei bereits signalisiert worden, etwa 15 zusätzliche Stellen für kommunale Suchtbeauftragte und etwa 30 zusätzliche Stellen für Fachkräfte einzurichten, sofern diese Stellen nach dem bisherigen Verfahren in die Landesförderung aufgenommen werden, informierte Stolz.

Bereits heute existierten in über der Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise kommunale Suchthilfenetze sowie kommunale Suchtbeauftragte, die aus Landesmitteln mit je 17 900 Euro gefördert werden.

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