Kammer bevorzugt die Staatsmedizin

BERLIN (HL). Private Krankenversicherungen und Ärzte sollen die Möglichkeit bekommen, die Modalitäten der Behandlung von Privatpatienten in eigenen Verträgen zu regeln. Die staatliche Gebührenordnung könnte damit ausgehebelt werden.

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Eine solche Option ist zumindest in einem Arbeitsentwurf für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgesehen. Gegen die Öffnungsklausel laufen jetzt Bundeszahnärztekammer und auch Bundesärztekammer Sturm. Die Zahnärzteorganisation fährt sogar ein Rechtsgutachten auf, das die Liberalisierung für verfassungswidrig erklärt.

Die Öffnungsklausel ist ein vorsichtiger Schritt zurück in die Zeit vor 1983: Vor der 83er GOÄ-Novelle waren Ärzte befugt, die GOÄ bei der Behandlung von Privatpatienten als ganzes abzudingen und nach eigenem Gutdünken mit Patienten eine Honorarvereinbarung zu treffen. Bei der jetzt geplanten GOZ-Novelle wird erwogen, dass Ärzte/Zahnärzte und Versicherer Verträge schließen, die von der staatlichen Gebührenordnung abweichen.

Die Standesorganisationen befürworten aber staatliche Preisregulierung. Freie Verträge zwischen Ärzten und Versicherern führten zu ruinösem Preiswettbewerb zu Lasten von Patienten und Ärzten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Keine Angst vor der Freiheit!

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