Im Namen der Terrorabwehr - das BKA soll Ärzte bespitzeln dürfen

BERLIN (HL). Abermals versucht der Gesetzgeber, das Berufsgeheimnis unter anderem von Ärzten, auszuhöhlen. Dagegen wandte sich gestern der Bundesverband der Freien Berufe bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.

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Der konkrete Anlass ist der Gesetzentwurf zu Abwehr des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Diesen Entwurf wertet der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dr. Ulrich Oesingmann, als einen "weiteren Meilenstein auf dem Weg in den Kontrollstaat, weil er der Tradition des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes folgt".

Mit diesem Gesetz wurde ein Zwei-Klassen-Status unter den Berufsgeheimnisträgern geschaffen: Danach sind Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, die kein Mandat als Strafverteidiger haben, Steuerberater und Journalisten genießen dagegen nur einen relativen Schutz und werden nach Auflassung des Bundesverbandes der Freien Berufe unter den Generalverdacht der Konspiration mit Terroristen gestellt.

Nach Auffassung des von den Freiberuflern eingebundenen Rechtsexperten Professor Hans-Jörg Geiger sind jedoch Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte existenzielle Elemente der freiberuflichen Tätigkeit, da sie ein Vertrauenverhältnis erst ermöglichen. Diese Grundsätze würden nun mit dem neuen BKA-Gesetz wieder in Frage gestellt.

Der Bundesverband der Freien Berufe fordert deshalb einen einheitlichen und vollständigen Schutz der Vertraulichkeit für alle Freiberufler. Die Fraktionen der Regierungskoalition hätten sich jedoch dem Dialog mit den Freien Berufen entzogen. Ein Lichtblick bleibe der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, die sich für die Streichung der Stufenregelung bei der Vertraulichkeit ausgesprochen hat.

Eine weitere Hoffnung bleibe das Bundesverfassungsgericht, das den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten vorerst stark eingeschränkt hat. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht dazu allerdings noch aus.

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