Wer zahlt für Patienten, die keine Papiere haben?

HAMBURG (di). Viele Ärzte helfen Patienten ohne Aufenthaltserlaubnis schnell und unbürokratisch. Wie sie die dabei entstandenen Kosten abrechnen können, ist ungeklärt - Hamburgs Kammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery fordert nun Unterstützung für die Ärzte.

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"Es darf nicht sein, dass die Politik sich auf der Hilfsbereitschaft der Ärzte ausruht. Wir fordern daher klare Regelungen für die Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere", sagt Montgomery. Denn die Ärzte erfüllen zwar ihre Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten - auf den entstandenen Kosten bleiben viele aber sitzen. Eine Finanzierung ausschließlich über Spenden und ehrenamtliche Hilfe ist nach Meinung Montgomerys wegen des hohen Umfangs kaum möglich.

Allein für Hamburg geht Pastorin Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, von bis zu 100 000 Menschen ohne Papiere aus, die auch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssten. Bundesweit schwanken die Schätzungen zwischen einer halben und einer Million Menschen.

Viele der Betroffenen wenden sich zunächst an Kirchengemeinden und Beratungsstellen. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass die Betroffenen aus Angst nicht ihren richtigen Namen nennen. Weil manche von ihnen sich wegen der fehlenden Aufenthaltserlaubnis nicht zum Arzt trauen, werden notwendige Behandlungen hinausgezögert, bis es zum Notfall kommt.

Weil auch viele Ärzte in solchen Situationen verunsichert über das weitere Vorgehen sind, informiert die Ärztekammer Hamburg in einem Faltblatt über die rechtliche Situation und gibt einen Überblick über Abrechnungsmöglichkeiten. Darin wird auch klargestellt:

  • Ärzte haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein.
  • Ärzte haben keine Meldepflicht. Eine Datenweitergabe an Polizei oder Ausländerbehörde verletzt die ärztliche Schweigepflicht.
  • Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltsstatus behandeln.
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