Hörscreening tritt Anfang 2009 in Kraft
FRANKFURT/MAIN (fst). Ab Anfang 2009 wird das Hörscreening für Neugeborene eine GKV-Leistung sein. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der GBA hatte die Kinder-Richtlinie im Juni entsprechend überarbeitet.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Vorlage zwar nicht beanstandet, fordert aber eine Evaluation des Neugeborenen-Screenings. Grund dafür sei der "nicht abschließend belegte Nutzen" der Untersuchung. Auch soll die Evaluation aufweisen, inwieweit auch Sprachentwicklungsstörungen vermieden oder verringert worden sind.