KV und Hausärzteverband gehen an den Start
HANNOVER (cben). Die AOK Niedersachsen hat gestern die hausarztzentrierte Versorgung ihrer Patienten nach Paragraf 73b SGB V ausgeschrieben (wir berichteten). Die KV Niedersachsen (KVN) will sich bewerben, ebenso der Hausärzteverband, sagte Niedersachsens Hausärztechef Dr. Heinz Jarmatz der "Ärzte Zeitung".
Veröffentlicht:Derzeit arbeiten die KVN und der Hausärzteverband bei einem Hausärztevertrag mit der BKK eng zusammen. "Wenn der AOK-Vertrag es erlaubt, würden wir uns unter Umständen gemeinsam mit der KV bewerben", sagte Jarmatz. Es gelte gleichwohl, den Freitag abzuwarten. Dann will der Bundestag im Gesetz zur Weiterentwicklung der GKV-Strukturen auch über den Paragrafen 73b SGB V entscheiden. Geplant ist, dass Kassen dann künftig mit Hausarztgruppen, die die Mehrheit der Allgemeinmediziner in einem Land repräsentieren, HZV-Verträge schließen müssten. In diesem Fall würden wohl auch in Niedersachsen die Karten neu gemischt.
Die AOK berührt das anscheinend wenig. "Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages erfolgt im Wege von Verhandlungen", heißt es in dem Ausschreibungstext. Insgesamt sind fünf Versorgungsgebiete mit 320 000 bis 460 000 Versicherten ausgeschrieben. Die Interessenten können sich um eines oder mehrere dieser "Lose" bewerben. Zunächst werden drei Bewerbungen ausgewählt, bewertet und dann werden Verhandlungen geführt, so die AOK. Die Bewerber sollen unter anderem ein Kurzkonzept und ihre "Finanzierung ggf. unter Berücksichtigung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile" vorlegen.
Sie müssen nachweisen, dass sie an strukturierten Qualitätszirkeln teilnehmen, evidenzbasierte, praxiserprobte Leitlinien verfolgen oder dass sie an Fortbildungen zu Palliativmedizin, patientenzentrierter Gesprächsführung oder allgemeiner Schmerztherapie teilnehmen. Weitere Bedingungen: die Teilnahme an allen hausärztlichen DMP sowie den Rabattverträgen der AOK. Außerdem erwartet die Kasse eine apparative Mindestausstattung der Praxen wie EKG oder Blutzuckermessgerät.
Die Bewerber müssen mit ihrer Versorgung mindestens 50 Prozent des in der Bedarfsplanung festgelegten Sollwertes erfüllen. Die Vergütung erfolge in "Anlehnung" an die bisherigen Volumina bei weitgehender Euro-Pauschalierung, heißt es. Christian Koch von der AOK: "Es darf nicht teurer werden."