Schiedsspruch ist für Ministerin Stolz ein Erfolg

STUTTGART (fst). Die baden-württembergische Landesgesundheitsministerin Dr. Monika Stolz (CDU) wertet den Schiedsspruch zur Vergütung der Vertragsärzte im Südwesten für 2009 als einen "großen Erfolg".

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Bei einer Landtagsdebatte zur Gesundheitspolitik hob sie vergangene Woche vor allem hervor, dass die Vergütung der Substitutionsbehandlung auch 2009 auf konstantem Niveau gehalten werde. Dass die Kassen als Folge des Schiedsspruchs 35 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen müssen, sei auch der Konvergenzklausel zu verdanken.

Diese sorge dafür, dass 2009 etwa 280 Millionen Euro an Baden-Württemberg zurückfließen werden, betonte sie. Bei der Konvergenzklausel werden die Einnahmen der Krankenkassen fiktiv so fortgeschrieben, als gäbe es den Gesundheitsfonds nicht. Dann wird dieses Ergebnis mit den tatsächlichen Zuweisungen aus dem Fonds an die Kassen in Baden-Württemberg verglichen. Liegt dieser Beitrag über 100 Millionen Euro, dann greift die Konvergenzklausel.

Unzufrieden ist die Landesregierung aber mit dem Berechnungsmodus: Denn als Stichtag wird nicht der 31. Dezember 2008 genommen, sondern der 30. Juni 2008. Im Ergebnis fließen die im Herbst erfolgten Beitragssatzerhöhungen der AOK und der IKK Baden-Württemberg und Hessen nicht mehr in die Berechnung ein - zum Nachteil des Landes.

Negativ beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 Prozent auf die Wirtschaft im Bundesland. Die Belastung der Arbeitgeber in Baden-Württemberg werde durch den höheren durchschnittlichen Beitragssatz um etwa 280 Millionen Euro steigen. Nach Meinung von Dr. Ulrich Noll, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, zeige sich daran, "dass die Gesundheitsreform die strukturellen Fehler unseres Gesundheitswesens weiter verstärkt".

Er verwies darauf, dass sich trotz Konvergenzklausel der Mittelabfluss aus Baden-Württemberg "in wenigen Jahren auf jährlich 380 Millionen Euro erhöhen" werde. Dagegen komme bei Vertragsärzten lediglich ein Plus von 2,5 Prozent an. Dies entspreche angesichts der Kostensteigerung einem "Realverlust" für die Ärzte.

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