IV-Vertrag der KKH in Rheinland-Pfalz nicht unumstritten
KAISERSLAUTERN (mm). Niedergelassene Hausärzte, Internisten und Neurologen in Rheinland-Pfalz können sich jetzt bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in einen neuen Vertrag zur Integrierten Versorgung einschreiben. Speziell geht es um die Feststellung von Vorhofflimmern bei Risiko-Patienten.
Veröffentlicht:Ziel ist es hierbei, mit Hilfe des EKG-Verfahrens SRA (Schlaganfall-Risiko-Analyse) bei Patienten den Risikofaktor Vorhofflimmern feststellen zu können. Auch Medi Südwest in Kaiserslautern wirbt derzeit bei seinen Mitgliedern für den neuen Vertrag.
Doch das Vertragswerk ist nicht ganz unumstritten. Denn die Voraussetzung zur Einschreibung in den KKH-Vertrag für die niedergelassenen Mediziner ist, sich zunächst einen EKG-Recorder für 700 bis 1000 Euro anzuschaffen. "Jeder Arzt muss natürlich selbst kalkulieren, ob er sich diesem IV-Vertrag anschließen will und ob es sich unter ökonomischen Gesichtspunkten lohnt", machte Medi-Südwest-Geschäftsführer Dr. Rainer Saurwein deutlich.
Da die Zahl der KKH-Patienten im Durchschnitt in den einzelnen Praxen eher niedrig liege, müssten die Praxischefs überlegen, ob sie ihren übrigen Patienten die Untersuchung als IGeL-Leistung anbieten wollten, erklärte Medi-Südwest-Chef Dr. Ralf Schneider.
Vorhofflimmern bei Risikopatienten steht im Fokus.
Bei der Schlaganfall-Risiko-Analyse werden die Daten des Screenings über Internet zum Auswertungsserver der Herstellerfirma aus Pirmasens übertragen. Das Auswertungsergebnis kommt per E-Mail an den Arzt. Nach Angaben der KKH kann der Arzt mit diesem Verfahren feststellen, ob bei dem Patienten in der Vergangenheit schon einmal Vorhofflimmern aufgetreten ist. Die KKH hat dieses SRA-Verfahren mit dem mit 12 000 Euro dotierten KKH-Innovationspreis ausgezeichnet.
Hausärzte, internistische Hausärzte, Internisten und Neurologen erhalten für das erste Modul Screening 58 Euro pro Analyse, wobei davon die Kosten für die Auswertung, die zwischen 14,50 und 18,00 Euro liegt, abgeht. "Wir hoffen natürlich langfristig, dass sich auch weitere Krankenkassen diesem Vertrag der KKH anschließen werden", sagte Medi-Geschäftsführer Saurwein.
Alle zwei Jahre können KKH-Versicherte ab dem 50. Lebensjahr, die als Risiko-Patient eingestuft werden, die Untersuchung in Anspruch nehmen.