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Hoppe klagt in Karlsruhe gegen BKA-Gesetz

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BERLIN (ble). Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Jörg-Dietrich Hoppe, hat wie angekündigt (wir berichteten) Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht.

Nach Ansicht der BÄK schränken die mit dem Gesetz erweiterten Ermittlungsbefugnisse der Fahnder das Arztgeheimnis und das Zeugnisverweigerungsrecht von Medizinern in unzulässiger Weise ein. Mit Hoppe klagen auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, "ZEIT"-Herausgeber Dr. Michael Naumann und der Chef der Psychotherapeutenkammer Hessen, Jürgen Hardt.

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