Sozialversicherungen: Beitragsgrenzen steigen
BERLIN (dpa). Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen. Dies hat das schwarz-rote Bundeskabinett am Mittwoch in seiner 164. und damit wohl letzten Sitzung beschlossen.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich Anfang 2010 die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben.
Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.