Assistenten sollen Opioide geben dürfen

MAINZ (chb). In bestimmten Notfällen sollten auch Rettungsassistenten spezielle Opioide verabreichen dürfen. Dafür setzt sich eine Initiative verschiedener ärztlicher Berufsverbände, medizinischer Institute sowie die Landesärztekammer und das Landesgesundheitsministerium Rheinland-Pfalz ein (wir berichteten kurz).

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Nach Auffassung der Initiatoren befinden sich Notärzte und Rettungsassistenten immer wieder in einer rechtlichen Grauzone, weil die Frage nicht geklärt ist, ob die Gabe von Medikamenten durch nichtärztliches Assistenzpersonal im Rettungsdienst eine Kompetenzüberschreitung oder aber die Nichtverabreichung der Medikamente eine unterlassene Hilfeleistung sei.

Bei einigen lebensbedrohlichen Krankheitsbildern könne es notwendig sein, Medikamente zu geben, um das Leben der Patienten zu retten, auch wenn der Notarzt erst nach dem Rettungsassistenten am Ort des Geschehens eintreffe, so die Initiatoren. "Allerdings ist die Gabe von Medikamenten durch Rettungsassistenten rechtlich und medizinisch in kritischer Diskussion. Nur Notärzte dürfen nach Aufklärung des Patienten die hochwirksamen verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen", erklärt der Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universität Mainz, Professor Christian Werner.

Das betrifft vor allem die Gabe von Schmerzmitteln. In einigen Fällen sei es ausgesprochen sinnvoll, so früh wie möglich mit Schmerztherapie zu beginnen. Allerdings erlaube das Betäubungsmittelgesetz derzeit nicht, dass Rettungsassistenten Opioide verabreichen. In einigen wenigen Rettungsdienstbereichen würde ersatzweise das Narkosemittel Ketamin verwendet. Dies sei aber wegen möglicher schwerwiegender Nebenwirkungen zur Behandlung bei schweren Schmerzen eher ungeeignet.

"Daher ist eine Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Ziel, spezielle Opioide in definierten Darreichungsformen bei strenger Indikationsstellung zur Anwendung durch Rettungsassistenten verfügbar zu machen, sinnvoll", sagt Dr. Carsten Lott, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sei aber, dass die Ausbildung der Rettungsassistenten entsprechend erweitert werde.

Um den Gesetzgeber, die Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste und die Vertreter der Rettungsassistenten für diese Änderungen zu gewinnen, will die agswn und die Mainzer Klinik für Anästhesiologie in Kürze entsprechende Treffen mit den Beteiligten initiieren.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Rettungsassistenten den Rücken stärken!

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