Kommentar
Rettungsassistenten den Rücken stärken!
Sollten Rettungsassistenten in sehr speziellen Notfällen die Möglichkeit haben, Opioide zu geben? Die Antwort muss lauten: Ja. Zwei gewichtige Gründe sprechen dafür: Bislang bewegen sich die Rettungsassistenten, wenn sie vor dem Notarzt eintreffen, häufig in einer rechtlichen Grauzone. Geben sie Medikamente, können sie sich der Kompetenzüberschreitung schuldig machen, verabreichen sie keine, könnte ihnen später unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.
Dieser Zustand ist unhaltbar für Menschen, die manchmal in Bruchteilen von Sekunden folgenschwere Entscheidungen treffen müssen. Entscheidend ist aber, dass sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, der Bundesverband der Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste sowie Intensivmediziner und viele andere ärztliche Berufsverbände für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen. Viele Menschen, die in diesen Verbänden arbeiten, kennen das Problem aus der täglichen Praxis und sie trauen den Rettungsassistenten unter bestimmten Vorgaben offensichtlich zu, kompetent entscheiden zu können. Da sollte kein Gesetz als Ausrede dazu dienen, die Rettungsassistenten im Stich zu lassen.
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