Gendiagnostikgesetz: Grüne halten Debatte für nicht beendet

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BERLIN (fst). Das Gendiagnostikgesetz, das seit Anfang Februar in Kraft ist, wird mit Lob und Tadel kommentiert. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) erhofft sich von dem Regelwerk mehr Akzeptanz für die Gendiagnostik. Das Gesetz stelle die "Schutz- und Informationsbedürfnisse des Betroffenen in den Mittelpunkt", lobt der VDGH.

Für die grüne Bundestagsfraktion zieht die gesundheitspolitische Sprecherin Birgitt Bender dagegen eine kritische Bilanz: Zwei Legislaturperioden lang habe man debattiert, nun liege eine Rumpfregelung vor, die Forschung und Biobanken ausklammere, kritisiert Bender. Vertrauen der Probanden in die Forschung könne es nur geben, "wenn ein umfassender Datenschutz für diese extrem sensiblen persönlichen Informationen und Proben gesichert ist".

Lücken zeige das Gesetz zudem bei Landesbeamten. Bei dieser Gruppe sei der Schutz vor Weitergabe von Informationen an Versicherungen und Arbeitgeber ungenügend. Einige Bundesländer haben dies analog zu den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes geregelt, flächendeckende Vorschriften aber stünden noch aus, berichtet Bender.

Impulse für die Debatte könnte der Deutsche Ethikrat liefern. In der ersten Jahreshälfte will das Gremium eine Stellungnahme zum Regelungsbedarf bei Biobanken vorstellen, kündigte eine Sprecherin an.

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