NRW lobt Preis für bessere Versorgung von Kindern aus

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Nordrhein-Westfalen sucht innovative Ideen für eine bessere Gesundheitsversorgung von Kindern. Bis zum 15. Mai können sich Ärzte, Krankenhäuser und andere Akteure, die sich in diesem Bereich engagieren, um den Gesundheitspreis 2010 des Landes bewerben. Er steht unter dem Titel "Für einen guten Start ins Leben. Kindergesundheit in Nordrhein-Westfalen verbessern".

Kinder und Jugendliche benötigten den Schutz der Gesellschaft in besonderem Maße, weil sie die gesundheitlichen Rahmenbedingungen, unter denen sie aufwachsen, noch nicht selbst bestimmen können, sagt Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): "Die Verbesserung der Kindergesundheit ist eine umfassende Aufgabe, die auch unter bildungs-, familien-, sozial-, umwelt- und arbeitsmarktbezogenen Gesichtspunkten betrachtet werden muss."

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie organisieren Sie die HPV-Impfung, Dr. Hösemann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet