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Lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege

Psychisch kranke Kinder und Jugendliche warten häufig zu lange auf einen Behandlungsplatz. Konzepte, dies zu beheben, gibt es. Es hapert aber an der Umsetzung.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Überfordert: Viele Kinder brauchen professionelle Hilfe. © Bussiek / fotolia.com

Überfordert: Viele Kinder brauchen professionelle Hilfe. © Bussiek / fotolia.com

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BERLIN. Die Umsetzung der Mindestquote von 20 Prozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) verläuft nach wie vor schleppend. Mit der Quote sollte die flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert werden, denn es gibt Defizite: Betroffene müssen häufig lange auf einen Termin warten, oder aber sie haben weite Anfahrtswege.

Der Fortschritt durch die Mindestquote habe aber "einige Schönheitsfehler", betont der Deutsche PsychotherapeutenVerband (DPtV). Einige Planungsbezirke müssten in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen auch zukünftig mit deutlich weniger KJP auskommen. Bei der Erfassung des bestehenden Versorgungsgrads werden "Doppelt Zulassungen" mit einem Anteil von 0,5 auf die 20-Prozent-Quote angerechnet. "Wir sehen mit Unverständnis und großer Sorge, dass eine klare gesetzliche Vorgabe auch eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten nicht umgesetzt sein wird" betont der Chef der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Professor Rainer Richter.

Dies gehe zu Lasten der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen, die auch weiterhin lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz in Kauf nehmen müssten. Die gesetzliche Vorschrift der 20-Prozent-Mindestquote ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Wegen einer verlängerten Bearbeitungsfrist im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) wird sie sich aber erst ab diesem Jahr konkret auswirken. Und dann in entschärfter Form: Der GBA hatte im Juni 2009 nämlich eine zusätzliche Zehn-Prozent-Hürde eingebaut. Nach einer zweijährigen Übergangszeit soll die Mindestquote gleichmäßig und flächendeckend angehoben werden.

Diese überarbeitete Bedarfsplanungs-Richtlinie ist ohne Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 18. November 2009 in Kraft getreten. Das sorgte in der Psychotherapeutenschaft für viel Aufsehen: Mit einer Quote von zehn Prozent werde sich in vielen Gebieten zunächst kaum etwas ändern, so die Experten. Bereits jetzt liege der Versorgungsgrad durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Durchschnitt bei rund 13 Prozent.

Es sei aber versorgungspolitisch zu begrüßen, Anreize für die Niederlassung in weniger gut versorgten Bezirken zu schaffen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Sie habe erwartet, dass die Regierung sich für die Umsetzung der Mindestquote stark mache, dies sei aber nicht geschehen, so Grünen-Gesundheitsexpertin Biggi Bender. Zudem werde auch nach vollständiger Umsetzung der 20-Prozent-Quote das Problem der Unterversorgung psychisch kranker Menschen nicht gelöst sein, kritisiert auch BPtK-Chef Richter. Die Bedarfsplanung der KVen spiegele den tatsächlichen Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen für Kinder und Jugendliche nicht annähernd wider.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Fortschritt mit Schönheitsfehlern

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