Ärzte wollen keine Beschneidung auf Kassenkosten

BREMEN (cben). Keine Wunsch-Beschneidung als Kassenleistung -Bremer Ärzte starten derzeit eine Wartezimmer-Kampagne mit Aufklärungsflyern für Eltern, die ihre kleinen Jungen aus religiösen oder kulturellen Gründen beschneiden wollen.

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Bremer Kassenärzte lehnen solche kulturellen Beschneidungen von Jungen auf Kosten der Krankenkassen und damit der Solidargemeinschaft ab, hieß es. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) und die Landesverbände der Kinder- und Jugendärzte, der Urologen und der Kinderchirurgen haben sich deshalb auf eine gemeinsame "Bremer Richtlinie" gegen Wunsch-Zirkumzisionen verständigt. Ein mehrsprachiger Flyer - deutsch, türkisch, arabisch serbo-kroatisch - soll Eltern die Motive der Ärzte erklären und um Verständnis werben.

"Es geht nicht darum, Eltern für den Wunsch nach einer Beschneidung ihres kleinen Sohnes zu kritisieren. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass eine Zirkumzision auf Kassenkosten nicht ins Belieben der Ärzte gestellt ist. Ganz im Gegenteil: Ohne medizinische Indikation begeht der Operateur eine Straftat", sagt Günter Scherer, Vize der KVHB. Die so genannte Zirkumzision darf in Deutschland nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen werden, wenn sie medizinisch notwendig ist.

Mit der "Bremer Richtlinie" reagieren die Initiatoren darauf, dass immer mehr Eltern von den Ärzten fordern, eine kulturell motivierte Beschneidung auf Kassenkosten vorzunehmen, beziehungsweise eine Überweisung zu einem Operateur. Offenbar wurden in Bremen so immer öfter Beschneidungen auf Kassenkosten vorgenommen oder "Gefälligkeitsüberweisungen ausgestellt", so die Richtlinie. "Auffällig waren unter anderem Eingriffe bei sehr jungen Kindern oder von Brüdern am gleichen Tag. (...) Pädiater fühlen sich häufig durch Operateure gedrängt, eine Überweisung mit entsprechender Diagnose auszustellen, wie auch die Operateure sich angesichts offensichtlicher Gefälligkeitsüberweisungen durch Pädiater zum Eingriff auf Kassenkosten genötigt sehen", so die Richtlinie weiter. Sie soll die betroffenen Ärzte bestärken, nur im Falle einer medizinischen Indikation tätig zu werden.

"Wir hoffen, dass der enorme Erwartungsdruck, dem die Ärzte ausgesetzt sind, dadurch gemindert wird", so Scherer.

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