Länder wollen die Leichenschau völlig neu ordnen

Die Gesundheitsminister der Länder wollen die Leichenschau "professionalisieren". Um dies zu ermöglichen, soll eine "länderoffene Arbeitsgruppe" eingerichtet werden, so die Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag in Hannover.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
"Bekennen" sich dazu, dass Hausarztverträge notwendig sind: Die Gesundheitsminister der Länder bei ihrem Treffen in Hannover.

"Bekennen" sich dazu, dass Hausarztverträge notwendig sind: Die Gesundheitsminister der Länder bei ihrem Treffen in Hannover.

© GMK

HANNOVER. Hintergrund ist die Initiative der Justizministerkonferenz der Länder (JuMiKo), die äußere Leichenschau an speziell aus- und fortgebildete Ärzte zu übergeben. Die JuMiKo hatte eingebracht, Gesundheitsämter oder - wie etwa in Bremen - rechtsmedizinische Institute mit der Aufgabe zu betrauen. Krankenhausärzte oder Niedergelassene Ärzte hätten dann nur noch die Aufgaben der Todesfestestellung. Als weiteren Effekt versprechen sich die Initiatoren, eine höhere Entdeckungsrate unnatürlicher Todesfälle.

Die entsprechende Arbeitsgruppe dürfte wichtig sein, weil für die Reform weit reichende "Änderungen der Landesvorschriften über das Leichenwesen und eine Modifizierung der Bundesverordnung über die ärztlichen Gebühren" notwendig werden. Schon in der Projektgruppe der JuMiKo waren auch die Innenministerkonferenz (IMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) vertreten. Die Arbeitsgruppe soll auch versuchen, die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zu harmonisieren.

Was die hausarztzentrierte Versorgung nach Paragraf 73b SGB V angeht, "bekennen" sich die GMK-Mitglieder "zur Notwendigkeit von hausarztzentrierten Versorgungsverträgen, um für die Versicherten eine Verbesserung der Qualität in der Primärversorgung zu ermöglichen." Aber es soll in Paragraf 73 b Absatz 4 "die Chancengleichheit für alle qualifizierten Anbieter berücksichtigt werden", heißt es in dem Beschluss. Absatz 4 regelt, dass ein vertragsschließender Anbieter die Hälfte aller Hausärzte der betroffenen Region hinter sich versammeln muss. Bisher kann das fast nur der Hausärzteverband, künftig dürften andere Anbieter auf den Plan treten, wie derzeit in Bremen, wo die KV einen Vertrag bieten will. Die bisherigen Verträge sollen darüber hinaus evaluiert werden.

Überhaupt sorgt sich die GMK um die hausärztliche Versorgung. "Geprüft wird, ob aus der landesspezifischen ärztlichen Gesamtvergütung jeweils ein Anteil zur Förderung der Sicherstellung reserviert werden kann, mit dem verschiedene positive Anreize, wie zum Beispiel Stipendien oder Investitionszuschüsse, gesetzt werden können", heißt es.

Allein Hausärzte können die flächendeckende Versorgung nicht stemmen, meint die Landesminister. Darum soll die Delegation von Leistungen an nichtärztliche Gesundheitsberufe "stärker vorangetrieben werden". Dabei verweist die GMK auf das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008. Darin werden ausdrücklich Modellprojekte erlaubt, in denen Pflegende oder Physiotherapeuten bei einzelnen Aufgaben anstelle des Arztes Patienten versorgen, also nicht nur auf seine Anweisung hin. Die GMK fordert, dass "die notwendigen rechtlichen Anpassungen in den Berufsgesetzen für die Gesundheitsfachberufe vorgenommen werden."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Plädoyer für die Entlastung der Ärzte

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