Neue Verwerfungen beim Honorar in Bayern

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MÜNCHEN (sto). Die Einführung Qualifikationsgebundener Zusatzvolumen (QZV) zum 1. Juli wird in der KV Bayerns (KVB) zu neuen Honorarverwerfungen führen.

Einzelne Facharztgruppen, wie etwa Hämato-Onkologen oder Kardiologen, müssten bereits im dritten Quartal mit massiven Honorareinbrüchen rechnen, erklärte KVB-Vorsitzender Dr. Axel Munte bei der Vertreterversammlung. Vor diesem Hintergrund sollen jetzt die Konvergenzregelungen, die die KVB im Zusammenhang mit den Regelleistungsvolumina eingeführt und in den vergangenen sechs Quartalen angewendet hatte, fortgeführt und eventuell angepasst werden. Das hat die Vertreterversammlung einstimmig beschlossen.

Zugleich wurde der Vorstand aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Konvergenzregelungen auch in den nächsten Jahren "unter regionaler Verantwortung der KV, am besten ohne Einvernehmen mit den Krankenkassen" beibehalten werden können. Im Gegensatz zu anderen KVen sei es der KVB bisher mit Hilfe der Konvergenzregelung gelungen, Verwerfungen, die durch die Honorarreform von 2009 entstanden waren, über eine Vielzahl individueller Anträge auszugleichen, erklärte Munte. "Mit der aufwendigen Antragsbearbeitung konnten wir zumindest ein wenig Gerechtigkeit zurück ins Honorarsystem bringen", sagte er.

Mit der Einführung der QZV sei diese Leistung allerdings nun wieder zunichte gemacht. Gemeinsam mit den Berufsverbänden habe die KVB versucht, die QZV zu gestalten. Dennoch zeige sich, dass die neue Honorarsystematik die Gegebenheiten in der bayerischen Versorgungslandschaft nicht adäquat abbilden könne. "Wenn sich am Honorarsystem nicht umgehend und grundlegend etwas ändert, wird sich insbesondere die fachärztliche ambulante Versorgung in Bayern spürbar verschlechtern. Das System kann so nicht länger bestehen", erklärte Munte.

Lesen Sie dazu auch: KV Bayerns protestiert gegen Abfluss von Geld QZV-Berechnung in Bayern wird von einer Koalition ohne Hausärzte getragen Weiter Verluste für einige Facharztgruppen

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