KV Nordrhein verklagt KBV und GKV-Spitzenverband

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DÜSSELDORF/BERLIN (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat beim Sozialgericht Berlin (SG) Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband in ihrer Eigenschaft als Träger des Bewertungsausschusses eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Honorarreform des Jahres 2009.

"Die damals auf den Weg gebrachten Vergütungsstrukturen und ihre Auswirkungen waren nicht in Ordnung", sagt KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier der "Ärzte Zeitung". Mit dem, was ursprünglich mit der Reform erreicht werden sollte, hätten die Ergebnisse wenig zu tun.

Die extremen regionalen Unterschiede zwischen den Honorarzuwächsen seien nicht akzeptabel - die Vertragsärzte in Nordrhein gehören zu den Verlierern der Reform. Außerdem sei der Rechenweg, der zu diesen Ergebnissen geführt hat, nicht transparent, erläutert Brautmeier. "Wir fürchten, dass da auch ein Stückchen Willkür dabei war."

Er hofft jetzt, dass das Sozialgericht die Klage annimmt. Die KVNo setze weiter auf eine gute Zusammenarbeit mit der KBV und den anderen Kassenärztlichen Vereinigungen, betont er. "Wir haben aber keine andere Chance als die Klage gesehen."

Bei der KBV ist die Klageschrift noch nicht eingegangen. Deshalb will sie sich zu dem Thema noch nicht äußern. "Wir warten den Eingang der Klage gelassen ab", sagt ein Sprecher.

Auch der GKV-Spitzenverband will erst Stellung nehmen, wenn die Klage vorliegt.

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