Arzt klagt erfolgreich gegen Kliniköffnung
HANNOVER (fst). Vor dem Sozialgericht Hannover hat ein niedergelassener Arzt erfolgreich gegen ein Krankenhaus geklagt, das HIV-Patienten ambulant versorgen wollte. Dazu hatte die Klinik einen Antrag auf sofortige Zulassung nach Paragraf 116 b SGB V gestellt.
Das Gericht, so berichtet die KV Niedersachsen, habe "Erwägungen zur vertragsärztlichen Versorgung in dem Genehmigungsbescheid des Ministeriums vermisst".
Fünf weitere Vertragsärzte im Land klagen ebenfalls gegen Genehmigungen. Aus Sicht der KV zeigt der Beschluss, dass Vertragsärzte "behördlichen Entscheidungen nicht wehrlos gegenüberstehen". Sozialgericht Hannover, Äz: S 61 Ka 358/10